Concordia-BUCHhandlung Zwickau - Impressum

Datenschutz

Datenerhebung im Internet

Wenn sie unsere Internet-Seite besuchen, geben sie unserem Server eine Reihe von technischen Informationen bekannt, wie zum Beispiel
  • ihre IP-Adresse, aus der sich der Standort ihres Computers ermitteln lässt
  • das Betriebssystem ihres Computers
  • der von ihnen verwendete Browser
  • Einstellungen ihres Browsers, ob Skripte oder Cookies zugelassen sind oder nicht
  • der Zeitpunkt und die Dauer ihres Besuches auf dieser Seite
  • die Seite, die sie vorher besucht haben und die sie auf unser Angebot geführt hat (Referrer), beispielsweise eine Suchmaschine
Diese Daten fallen beim normalen Verkehr im Internet ohnehin an und werden von uns höchstens gelegentlich statistisch ausgewertet, um unser Internet-Angebot zu verbessern.

Verwendung der Daten im Unternehmen

Wir müssen einige Informationen über unsere Kunden speichern, um damit arbeiten zu können. Wenn wir Bestellungen aufnehmen, Lieferscheine oder Rechnungen schreiben, benötigen wir ihre Anschrift. Falls wir ihre Telefonnummer erfragen, dann nur für Rückfragen oder um sie über den Stand ihrer Bestellung zu informieren.
Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, sie geben dies in Auftrag (beispielsweise bei der Direktlieferung von Zeitschriften). Es ist auch nicht vorgesehen, dass Dritte in unserem Auftrag Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Dauer der Datenspeicherung

Wir sind verpflichtet, alle Geschäftsunterlagen bis zu 10 Jahre aufzubewahren. Davon sind naturgemäß auch Kundendaten betroffen.
Bestellungen werden in unregelmäßigen Abständen archiviert, ebenso beglichene Rechnungen. Archivierte Unterlagen stehen für Prüfungen innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmens zur Verfügung, jedoch nicht mehr für den täglichen Zugriff.

Grenzen des Datenschutzes

In einigen wenigen Fällen behalten wir uns vor, die vorgenannten Regeln nicht anzuwenden. Dies kann
  1. bei Nutzungsdaten zu unserem Online-Angebot der Fall sein,
    • wenn wir durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden dazu aufgefordert werden,
    • wenn unser Angebot missbräuchlich genutzt wurde und wir dadurch Schaden erlitten haben.
  2. Wenn Rechnungen trotz mehrfacher Mahnung nicht bezahlt wurden und wir ein Inkasso-Unternehmen einschalten müssen.